Betriebshelferdienst
Mitglieder der landwirtschaftlichen Sozialversicherung haben Anspruch auf Betriebshilfe bei Ausfall durch:
- Krankheit
- Unfall
- Todesfall
- Kursmaßnahmen
- Schwangerschaft und Entbindung
Die Betriebshilfe gewährleistet durch die Bereitstellung einer qualifizierten Ersatzkraft, die Fortführung der notwendigen betrieblichen Arbeiten.
Die Kosten der Betriebshilfe werden von den Trägern der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungen (LSV) übernommen. Wenn die LSV-Träger die Kosten nicht oder nicht mehr übernehmen, kann in bestimmten Fällen beim Land ein Antrag auf Betriebshilfe nach LLG gestellt werden.
Beim Ausfall weiblicher Betriebsangehöriger kann u. U. zwischen Betriebs- oder Haushaltshilfe gewählt werden.
Die Kosten der Betriebshilfe werden von den Trägern der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungen (LSV) übernommen. Wenn die LSV-Träger die Kosten nicht oder nicht mehr übernehmen, kann in bestimmten Fällen beim Land ein Antrag auf Betriebshilfe nach LLG gestellt werden.
Beim Ausfall weiblicher Betriebsangehöriger kann u. U. zwischen Betriebs- oder Haushaltshilfe gewählt werden.
Weitere Informationen:
- Hier können Sie den Flyer des Betriebshelferdiensts herunterladen.
(PDF Datei - 127 KB)
Verwaltung:
Einsatzstelle
Bildungshaus Kloster St. Ulrich
Sabine Riesterer
Tel.: 07602 / 9101 -26
Bürozeiten: Montag-Freitag, 7:30-12:30 Uhr
Bildungshaus Kloster St. Ulrich
Sabine Riesterer
Tel.: 07602 / 9101 -26
Bürozeiten: Montag-Freitag, 7:30-12:30 Uhr
Abrechnungsstelle:
Helmut Mond
Am Schlößle 1
79669 Zell i.W.
Tel.: 07625 / 918 72 50
Am Schlößle 1
79669 Zell i.W.
Tel.: 07625 / 918 72 50